Soziale Erhaltungssatzung Hafen-, Hansa-, Herz-Jesu-Viertel
Die Soziale Erhaltungssatzung hat zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Geltungsbereich zu erhalten und die gegenwärtige Struktur des Wohnraumangebots zu sichern. Bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen dürfen daher nur nach einer Genehmigung durch das Stadtplanungsamt erfolgen. Der neue Sachstandsbericht zur Genehmigungspraxis für die Jahre 2023 und 2024 durchläuft im Juni die politischen Gremien. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 62 Anträge auf erhaltungsrechtliche Genehmigung für Maßnahmen wie z.B. (energetische) Modernisierung, Balkonanbau oder Dachgeschossausbau gestellt. Durch die Beratung und inhaltliche Begleitung des Teams Soziale Erhaltungssatzung konnten 56 Vorhaben entsprechend den Satzungszielen genehmigt werden. Weitere InfosKarte © Stadt Münster
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